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ENERGIEAUSWEISPFLICHT
Wer eine Wohnung oder ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit
ein- kalkulieren.
Der neue Energiepass bewertet
die
energetische Qualität von Gebäuden
und
liefert Ihnen so eine wertvolle Entscheidungshilfe
! 
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Energiepass gibt Ihnen Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter
Nutzfläche und Jahr. Damit sollen Kaufinteressenten für Immobilieneigentum und
Interessenten für Mietwohnungen eine objektive Information bekommen, ob das
Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die Erwartungen
bestehen darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen!
Der Energiepass bietet Vorteile für Mieter, Pächter und Käufer
Grundsätzlich ist es möglich, sich den Energiepass für bestehende Gebäude auf
Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlich gemessenen
Energieverbrauchs ausstellen zu lassen. (ohne Energiepass drohen hohe Bußgelder)

Energiepass, Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Energieberatung und Ausstellen von Energiepässen
Beratung beim Um- & Ausbau erneuerbare Energien
Beratung & Einbau modernster Energiesparsysteme
| Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden ist der neue Energiepass seit Januar 2008 Pflicht und für jüngere Wohngebäude seit 1. Juli 2008 sowie für Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Quelle: BmWi |
| INFORMIEREN SIE SICH! 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind schon heute älter als 20 Jahre, 69 Prozent sogar älter als 40 Jahre. Von den insgesamt 38 Millionen Wohnungen fallen zwei Drittel in die Kategorie unzureichend oder gar nicht gedämmt. Ihr Durchschnittsverbrauch beträgt 23 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr. Für den Neubaubereich schreibt die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) einen Maximalverbrauch von fünf Litern vor. Das noch immer hohe Energieverbrauchsniveau im Wohnungsbestand muss kontinuierlich und nachhaltig an die strengen Neubauvorschriften herangeführt werden. – Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie Energieeinsparpotenziale durch Modernisierungsmaßnahmen: Anfrage per Email |
| Welchen Energiepass benötigen Sie? |
| Anzahl an Wohnungen (Gebäude) |
| bis 4 Wohnungen |
| bis 4 Wohnungen |
| bis 4 Wohnungen |
| ab 5 Wohnungen |
| ab 5 Wohnungen |
| ab fünf Wohneinheiten besteht eine Wahlfreiheit |
| Baujahr | Ausweispflicht |
| bis 1965 | Bedarfsausweis ab 01.07.2008 |
| ab 1966 bis 1977 | Bedarfsausweis ab 01.01.2009 |
| ab 1978 | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009 |
| bis 1965 | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.07.2008 |
| ab 1966 | Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009 |
| bis 01.10.2008 freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
VERBRAUCHSAUSWEIS |
| Ein Energiepass ist in zwei Formen erhältlich. Die eine ist der so genannte Verbrauchsausweis, also die einfache Variante. Der Verbrauchsausweis dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre anhand von Rechnungen. Ein Verbrauchsausweis kostet ca. 30 bis 50 Euro! |
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BEDARFSAUSWEIS |
| Ein Bedarfsausweis sagt aus, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser eine Immobilie objektiv benötigt. Die Werte werden anhand der Qualität der Wände, Fenster, des Daches und der Heizungsanlage berechnet. Dafür bietet sich eine Objektbesichtigung durch den Energiepassaussteller an Dieses ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben. Es reicht aus, wenn der Eigentümer die Daten liefern kann und der Energiepassaussteller den Energiebedarf von zu Hause mit seiner Software berechnet. Je nach Aufwand liegen die Kosten für den Bedarfsausweis zwischen 50 und 600 Euro! |
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| WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA Mit dem neuen Energiepass erhalten Immobilienbesitzer Tipps zur Sanierung. Professionell durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen zahlen sich langfristig immer aus. Die Investitionen werden in hohen Maße staatlich gefördert. Eine Übersicht an Fördermittelprogrammen finden Sie hier ...mehr |
Nachdem mit der EnEV 2007 die Regelungen für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt worden sind, wird mit der neuen EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand in einem ersten Schritt verschärft. Eine zweite Stufe der Verschärfung soll mit der EnEV 2012 umgesetzt werden. Die wesentlichen Änderungen der neuen EnEV 2009 finden Sie hier (PDF) Diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen schnellen Überblick! |
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VERBRAUCHSAUSWEIS
