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ENERGIEAUSWEISPFLICHT
Wer
 eine Wohnung  oder  ein  Haus
mieten  oder  kaufen  möchtekann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig  von  Anfang  an  mit  ein- kalkulieren. Der neue Energiepass bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Ihnen so eine wertvolle Entscheidungshilfe!
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Der Energiepass gibt Ihnen Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter
Nutzfläche und Jahr.  Damit sollen Kaufinteressenten für Immobilieneigentum und
Interessenten für Mietwohnungen  eine  objektive  Information  bekommen, ob das
Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat.    Die Erwartungen
bestehen darin, Gebäude mit schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen!
 
Der Energiepass bietet Vorteile für Mieter, Pächter und Käufer
 
Grundsätzlich ist es möglich,  sich den Energiepass für bestehende Gebäude auf
Grundlage des berechneten  Energiebedarfs  oder  des  tatsächlich gemessenen
Energieverbrauchs ausstellen zu lassen.     (ohne Energiepass drohen hohe Bußgelder)

 

    Energiepass, Bedarfs- und Verbrauchsausweis

     Energieberatung und Ausstellen von Energiepässen

     Beratung beim Um- & Ausbau erneuerbare Energien

     Beratung & Einbau modernster Energiesparsysteme

Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden ist der neue Energiepass
seit Januar 2008 Pflicht  und  für  jüngere Wohngebäude seit 1. Juli 2008 sowie
r Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2009
. 
                                   Quelle: BmWi

 

 

INFORMIEREN SIE SICH!
80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland sind schon heute älter als 20 Jahre, 69 Prozent sogar älter als 40 Jahre.  Von den insgesamt 38 Millionen
Wohnungen  fallen  zwei  Drittel  in  die  Kategorie  unzureichend  oder  gar  nicht  gedämmt.    Ihr  Durchschnittsverbrauch  beträgt  23  Liter  Heizöl  pro
Quadratmeter und Jahr.     Für den Neubaubereich schreibt die gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) einen Maximalverbrauch von fünf Litern
vor.     Das noch immer hohe Energieverbrauchsniveau im Wohnungsbestand muss kontinuierlich und nachhaltig an die strengen Neubauvorschriften
herangeführt werden.   –   Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie Energieeinsparpotenziale durch Modernisierungsmaßnahmen:   Anfrage per Email

 

 

 

Welchen Energiepass benötigen Sie?
Anzahl an Wohnungen (Gebäude)
bis 4 Wohnungen
bis 4 Wohnungen
bis 4 Wohnungen
ab 5 Wohnungen
ab 5 Wohnungen
ab fünf Wohneinheiten besteht eine Wahlfreiheit

 
BaujahrAusweispflicht
bis 1965Bedarfsausweis ab 01.07.2008
            ab 1966 bis 1977Bedarfsausweis ab 01.01.2009
ab 1978Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
bis 1965Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.07.2008
ab 1966Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
 bis 01.10.2008 freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis

 

 

 

 

 

  VERBRAUCHSAUSWEIS
Ein Energiepass ist in zwei Formen erhältlich.  Die eine ist der so genannte Verbrauchsausweis, also die einfache Variante.    Der Verbrauchsausweis
dok
umentiert den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre anhand von Rechnungen.     Ein Verbrauchsausweis kostet ca. 30 bis 50 Euro!
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  BEDARFSAUSWEIS
Ein Bedarfsausweis sagt aus, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser eine Immobilie objektiv benötigt.    Die Werte werden anhand der Qualität
der 
Wände, Fenster, des Daches und der Heizungsanlage berechnet.   Dafür bietet sich eine Objektbesichtigung durch den Energiepassaussteller an
Dieses 
ist gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben.   Es reicht aus, wenn der Eigentümer die Daten liefern kann und der Energiepassaussteller den
Ener
giebedarf von zu Hause mit seiner Software berechnet.      Je nach Aufwand liegen die Kosten für den Bedarfsausweis zwischen 50 und 600 Euro!
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WEITERE INFORMATIONEN ZUM THEMA
Mit dem neuen Energiepass erhalten Immobilienbesitzer Tipps zur Sanierung.  Professionell durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen zahlen sich langfristig immer aus. Die Investitionen werden in hohen Maße staatlich gefördert.  Eine Übersicht an Fördermittelprogrammen finden Sie hier ...mehr
Nachdem mit der EnEV 2007 die Regelungen für Energieausweise für Bestandsgebäude eingeführt worden sind,  wird mit der neuen EnEV 2009 das Anforderungsniveau an Neubau und Bestand in einem ersten Schritt verschärft.  Eine zweite Stufe der Verschärfung soll mit der EnEV 2012 umgesetzt werden. Die wesentlichen Änderungen der neuen EnEV 2009 finden Sie  hier (PDF)  Diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen schnellen Überblick!
 zurück                  Neben unseren Immobilienangeboten finden Sie auch Infos, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung für Ihr neues Zuhause helfen!