Corona und die Bau- und Immobilienwirtschaft

Liebe Bauherren und Auftraggeber, 
sehr geehrte Kaufinteressenten

Wir leben in ungewöhnlichen Zeiten. Aber wir werden sie mit Sicherheit überwinden und wünschen uns die Zusammenarbeit aller, dass diese Zeit so schnell wie möglich vorübergeht.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ergreift auch die saxXcon Immobilien GmbH dringende Maßnahmen zum Schutz ihrer Kunden und Mitarbeiter. Gleichzeitig erhalten wir für Sie, soweit das möglich ist, alle wichtigen Servicekanäle aufrecht.

Über unsere Internetseite halten wir Sie stets auf dem Laufenden.

Unsere Geschäftsstelle bleibt vorerst für Sie geöffnet. Unsere laufenden Baustellen werden auch weiterhin aufrecht erhalten, sofern es nicht zu Lieferungsengpässen oder Krankheiten kommt.

Besichtigungstermine und / oder Planungsgespräche sind nach diversen Maßnahmen möglich.

Bitte vermeiden Sie dennoch bei Ihren Fragen und Wünschen bis auf Weiteres möglichst den persönlichen Kontakt und greifen zum Telefonhörer, nutzen das Internet oder schreiben unseren Mitarbeitern eine direkte E-Mail.

Bleiben Sie alle gesund, herzlichst
Ihre saxXcon Immobilien GmbH

 

Fragen und Antworten

Update 17.04.2020

Maskenpflicht ab Montag, den 20.04.2020
Besichtigungstermine und / oder Planungsgespräche sind nach diversen Vorsichtsmaßnahmen möglich. Unsere Mitarbeiter händigen Ihnen, sofern Sie nicht im Besitz einer solchen Maske sind, entsprechende Schutzmasken aus. Ansonsten gilt für alle der Mindestabstand.

Weitere Information für Sachsen:
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen teilweise gelockert. Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung leichte Lockerungen beraten, nachdem sich zuvor die Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin über deren Ausmaß verständigt hatten. Bedingung der Maßnahmen bleibt, dass die Ausbreitung des Coronavirus weiter verlangsamt wird. Die vereinbarten Lockerungen sollen bundesweit einheitlich gelten. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, damit das Infektionsrisiko nicht wieder ansteigt.

Diese neuen Regelungen werden in einer Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben.

Bestehen bleiben die strengen Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.

Das Kabinett wird heute (17. April 2020) die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beraten und verabschieden.

Update 06.04.2020

Hier finden Sie stets die aktuellen Corona-Fallzahlen im Landkreis Zwickau.

Hier finden Sie aktuelle Fragen und Antworten zur sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Diese Verordnung ist zunächst bis zum 19.04.2020.

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung löst die Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen vom 22. März 2020 ab. Sie ist angesichts der Verlängerung der Beschränkungen im Alltag notwendig. Zudem ergeben sich aus der Rechtsverordnung kleinere Veränderungen.

Update 24.03.2020

In Sachsen gelten neue Ausgangsbeschränkungen wie folgt:
Der Freistaat Sachsen verschärft die Ausgangsregelungen weiter, um die Ausbreitungsgefahr des Coronavirus zu bremsen. Das Gesundheitsministerium erließ auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes eine weitere Allgemeinverfügung, die es der Bevölkerung in der aktuellen Corona-Epidemie untersagt, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. Dadurch soll der soziale Kontakt zwischen den Menschen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Wer bei etwaigen Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen werde, müsse deshalb die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.

Update 23.03.2020 

Dürfen wir weiterhin Besichtigungen durchführen?
Die Durchführung von Einzelbesichtigungen ist weiterhin gestattet, soweit diese erforderlich sind. Hierbei steht der Gesundheitszustand der teilnehmenden Personen im Vordergrund und auf die Einhaltung wirksamer Schutzmaßnahmen (Mindestabstand 1,5 m bis 2 m zur anderen Person) sollte unbedingt beachtet werden. Die Desinfektion von Kontaktgriffen und Flächen sowie das Offenlassen von Innentüren wird ebenfalls empfohlen.

Dürfen weiterhin notarielle Beurkundungen stattfinden?
Ja, Beurkundungstermine beim Notar sind weiterhin gestattet. Selbst in Bayern, wo eine Ausgangsbeschränkung verfügt wurde, stellt der Gang zum Notar einen triftigen Grund für die Wahrnehmung des Termins beim Notar dar.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich um unverbindliche Aussagen handelt und eine Haftung ausgeschlossen ist.



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