Der Energieausweis verliert seine Gültigkeit

Die ersten Energieausweise verlieren im Sommer 2018 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie, Haus oder Wohnung jetzt verkaufen oder vermieten wollen, sollten ihren Energieausweis auf Aktualität prüfen und gegebenenfalls erneuern lassen.

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Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre. Ein neuer Energieausweis wird nur dann notwendig, wenn ein Gebäude umfassend saniert wurde oder nach energetisch relevanten Maßnahmen umgebaut wurde oder Sie beabsichtigen zu verkaufen oder zu vermieten. Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss in solchen Fällen das Gebäude neu berechnet und ein neuer Ausweis erstellt werden. Unser Energieberater kann Ihnen an dieser Stelle weiterhelfen.

Ab 1. Januar 2019 fallen auch die Energieausweise für nach 1966 gebaute Wohngebäude Schritt für Schritt unter das Verfallsdatum. Für solche Gebäude wurde die Energieausweispflicht erst ein halbes Jahr später, also zum 1. Januar 2009, eingeführt. Bei Neubauten und energetisch modernisierten Gebäuden wird der Energieausweis seit 1. Oktober 2007 benötigt. Bei diesen Gebäuden sind also die ersten Energieausweise ungültig geworden. Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün bis rot, wie gut der Energiestandard ist.

Hauseigentümer können also zwischen zwei Arten von Energieausweisen wählen. Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes und der Verbrauchsausweis hingegen wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre generiert. Für Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern wäre ein Bedarfsausweis besser geeignet, da er eine Analyse des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wiedergibt. 

Hinweis: Planen Sie selber den Verkauf oder die Vermietung Ihres Hauses oder auch einzelner Wohnungen und können für diese keinen gültigen Energieausweis vorlegen, so können Sie uns gern mit dieser Dienstleistung beauftragen. Auf Wunsch legen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch die Vor- und Nachteile der beiden Energieausweis-Varianten dar und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer energetischen Sanierung Ihrer Immobilie.

Redaktion: D.Eckardt (CEO)



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