Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse an Grundstücken aufzeigt. Es kann bei Vorliegen eines berechtigten Interesses eingesehen werden.

Die Abteilungen: Das Grundbuch besteht aus dem Bestandsverzeichnis und den Abteilungen I, II und III. Das Bestandsverzeichnis beinhaltet die genauen Grundstücksangaben und sollte mit den Angaben des Liegenschaftskatasters übereinstimmen. 
In Abteilung I werden die Eigentumsverhältnisse, in Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und in Abteilung III die Belastungen eingetragen.

Einfach. Besser. Beraten.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine komplette Abschrift oder Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Daraus sind auch ältere und schon gelöschte Eintragungen ersichtlich.

Wer darf dem Grundbuchauszug einsehen?

Das Grundbuch ist kein frei zugänglicher Datenbestand und die Einsichtnahme unterliegt daher strikten Datenschutzregelungen. Neben Notaren, Gerichten, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren dürfen nur Eigentümer bzw. Miteigentümer sowie dinglich Berechtigte Einsicht nehmen. Dritte dürfen nur dann Einsicht nehmen, wenn Ihnen dafür eine Vollmacht des Eigentümers oder des dinglich Berechtigten vorliegt.

Wer darf als dinglich Berechtigter einen Grundbuchauszug einsehen?

Das Recht eines Dritten an einem Grundstück wird als dingliches Recht bezeichnet. Dinglich Berechtigter ist also jeder Nichteigentümer, für den ein Recht für das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Rechte eines Dritten stehen entweder in der Abteilung II also: Lasten und Beschränkungen oder in der Abteilung III Hypotheken, Grund- und Rentenschulden.

Zu den Lasten und Beschränkungen zählen:

  • Vorkaufs- und Wiederkaufsrechte 
  • Grunddienstbarkeiten 
  • Nießbrauchrechte und Reallasten

Was wird für den Abruf eines Grundbuchauszuges benötigt?

Für die Bestellung eines Online-Grundbuchauszugs werden folgende Informationen benötigt:

  • Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Eigentümers und die Gemarkung 
  • Vollmacht des Eigentümers oder des dinglich Berechtigten 
  • oder Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, Flur und Flurstücknummer 

Was muss eine Vollmacht enthalten?

Die Vollmacht zum Abruf eines Grundbuchauszuges muss folgendes enthalten:

  • Vollmachtgeber, also: Name und Anschrift. Der Vollmachtgeber ist entweder der Eigentümer oder der dinglich Berechtigte 
  • Identifikation des Grundstücks, also: Anschrift oder Gemarkung, Flur, Flurstück oder Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt 
  • Berechtigter: Name und Anschrift. Ein Berechtigter ist derjenige, der zur Einsicht in den Grundbuchauszug bevollmächtigt wird.  
  • Erteilung einer Untervollmacht: Zustimmung des Vollmachtgebers, dass der Berechtigte für die Einsichtnahme in den Grundbuchauszug Untervollmachten an einen Dienstleister erteilen darf. Der Dienstleister benötigt in diesem Fall sowohl die Vollmacht des Vollmachtgebers als auch eine Untervollmacht des Berechtigten.

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