Mit Immobilien Steuern sparen: AfA nutzen!

Als gute und nachhaltige Kapitalanlage hat sich seit einigen Jahren mal wieder die Immobilie als sicherste und mit den höchsten Renditen bewiesen. Wer sich zum Kauf einer Anlageimmobilie entscheidet, genießt viele Vorteile. 

Sie profitieren neben den Mieteinkünften auch von Steuervergünstigungen wie die AfA (Absetzung für Abnutzung). Allerdings müssen Sie bei der Wahl einer Immobilie darauf achten, dass es unterschiedliche Abschreibungsvarianten gibt. Für Neu- und Altbauten sowie Denkmalimmobilien gelten unterschiedliche Abschreibungen.

Sprechen Sie hierbei mit Ihrem Steuerberater, welche der Abschreibungsvarianten für Sie, wegen Ihrer Einkünfte bzw. Ihrem zu Versteuernden Einkommen, am besten geeignet ist. Denn in einzelnen Fällen kann sich auch eine Denkmalimmobilie durchaus „sehr gut“ rechnen.

Steigende Mieten, niedrige Zinsen und die Aussicht auf stabilen Werterhalt haben viele Kapitalanleger davon überzeugt statt in Aktien, Staatsanleihen oder Festgeldkonten lieber in Betongold, also Immobilien zu investieren. Neben den Erträgen durch Mieteinnahmen steigern auch Abschreibungen (AfA) Ihre Rendite.

AfA – Für Sie in der Übersicht:

  • Wer seine Immobilie vermietet, kann Anschaffungs- und Herstellungskosten in Form der AfA von der Steuer absetzen. 
  • Eigentümer von Denkmal Immobilien können die Anschaffungs- und Herstellungskosten erhöht in kürzerer Zeit abschreiben. 
  • AfA bedeutet: „Absetzung für Abnutzung“. 
  • Das Grundstück kann allerdings nicht von der Steuer abgeschrieben werden. 
  • Keine AfA Abschreibung für selbstgenutzte Immobilien

Was bedeutet eigentlich die AfA für mich? 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich ein Gebäude mit der Zeit abnutzt und jedes Jahr ein bisschen an Wert verliert. Aus diesem Grund können Sie, wenn Sie also eine Immobilie und dabei spielt es keine Rolle ob Sie sich eine Eigentumswohnung zulegen oder gleich ein ganzes Haus. Als Eigentümer können Sie ab dem Jahr des Erwerbs die Anschaffungs- und Herstellungskosten im Laufe der Jahre von der Steuer absetzen.

Abschreibung: Immobilien, egal ob alt oder neu, können Sie linear abschreiben. Das bedeutet, dass der Prozentsatz für die Abschreibung über den gesamten Zeitraum gleich bleibt. Ausnahme für die Sanierung denkmalgeschützter Objekte. Dort gelten andere Abschreibungen.
Zusammenfassung: Käufer von Immobilien, die ab 1925 errichtet wurden, können 50 Jahre lang jeweils 2,0 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für Objekte, die vor 1925 errichtet wurden, gilt der Abschreibungssatz von 2,5 Prozent für einen 40-jährigen Zeitraum.

Redaktion: D.Eckardt (CEO)



Informieren Sie sich auch über:

Partneranzeige