Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt, dass Wohneinheiten oder Teileigentum innerhalb eines Gebäudes nach dem Wohneigentumsgesetz ausreichend baulich getrennt, also abgeschlossen sind. Eigentümer können die Abgeschlossenheitsbescheinigung unter Vorlage bestimmter Dokumente bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen.

Wozu eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb des Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohnung oder Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, einer Küche sowie einem Badezimmer verfügen.

Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs, wie z.B. Kellerräume und dauerhaft markierte Garagenstellplätze können von der Abgeschlossenheitsbescheinigung miteinbezogen werden. Voraussetzung ist, dass diese eindeutig der abgeschlossenen Wohneinheit zugeordnet werden können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.

Wichtig zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, wenn Eigentümer Wohnungen verkaufen möchten.
  • Außerdem benötigen Immobilienkäufer diese Bescheinigung in der Regel dann, wenn sie einen Kredit beantragen.
  • Auch für den Eintrag in das Grundbuch muss die Abgeschlossenheit einer Wohnung belegt werden.
  • Sie wird dem Notar vor der Eintragung vorgelegt, woraufhin er eine Teilungserklärung verfasst, die beim Grundbuchamt eingereicht wird.

Diese Bescheinigung bestätigt dann, dass das angebotene Objekt im Sinne des Wohneigentumsgesetzes abgeschlossen ist. Voraussetzung dafür ist nicht nur die bauliche Trennung durch Decken oder Wände, sondern auch ein eigener Eingang, der abgeschlossen werden kann, zum Beispiel eine Wohnungstür.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann neben den unmittelbaren Räumlichkeiten auch externe Räume einschließen. So lassen sich Garagen oder Keller in die Bescheinigung mit aufnehmen. Diese zusätzlichen Räume müssen sich jedoch direkt der verkauften Immobilie zuordnen lassen.

Ohne Bescheinigung kein Eintrag ins Grundbuch

Eigentümer benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung, damit sie ihren Besitz ins Grundbuch eintragen lassen können. Zugleich dient die Bescheinigung als Nachweis von Wohn- oder Teileigentum. Erst mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird außerdem ein Gebäude in Wohn- oder Teileigentum aufgeteilt.

Wer benötigt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen Immobilieneigentümer, wenn sie ihre Immobilie scheibchenweise, also einzelne Wohnungen aus dem Objekt verkaufen möchten. Die Bescheinigung bestätigt, dass alle Wohneinheiten anhand baulicher Maßnahmen eigenständig und in sich abgeschlossen sind. Sie verfügen jeweils über einen eigenen Eingang.

Redaktion: D.Eckardt (CEO)



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