Nachträglicher Anbau eines Balkons

Wenn Sie als Hausbesitzer nachträglich einen Balkon anbauen möchten, benötigen Sie zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde. Liegt diese vor, widmet sich der Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau.

Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des betreffenden Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine sehr wichtige Rolle. Außerdem muss geprüft werden, ob die Hauswand auch genügend Platz für den Anbau bietet.

Es bieten sich drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons an:

  • Ein Vorstellbalkon
  • Ein Anbaubalkon
  • Ein freitragender Balkon

Kurz erklärt: Der Vorstellbalkon und der Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift somit nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.

Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet werden soll.

So ist ein nachträglicher Anbau möglich:

Technisch gesehen ist der Anbau eines Balkons immer möglich. Allerdings müssen Sie als Hausbesitzer zuvor noch einige rechtliche Hürden nehmen, bevor es an den Balkonanbau geht.

Wie z.B. bei einer Eigentumswohnung muss die Eigentümerversammlung dem Anbau unbedingt zustimmen, da er die Fassade des Hauses verändert. Im nächsten Schritt heißt es, sich eine Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt einzuholen. Zu beachten gilt es auch, dass der notwendige Grenzabstand eingehalten werden muss, sonst kann es ein Hinderungsgrund sein für den nachträglichen Balkonanbau. Viele Wohnhäuser halten diesen Abstand exakt ein. Jedoch ist in manchen Bundesländern ein nachträglicher Balkonanbau trotzdem erlaubt. Einige Bundesländer machen die Erlaubnis von der Zustimmung des Nachbarn abhängig.

Je nach dem, für welche Balkonart Sie sich entscheiden, ist kein Architekt erforderlich. Allerdings ist eine Baugenehmigung einfacher zu bekommen, wenn Sie einen solchen Fachmann hinzuziehen. Dieser Fachmann kann auch vorab informieren, welche Art Balkon die besten Aussichten auf eine Genehmigung hat.

Mit geringen Aufwand zum Balkon:

Der größte Aufwand ist in aller Regel der behördliche Aufwand. Der eigentliche Balkonanbau ist dagegen recht zügig erledigt. Ihre Baustelle wird weitestgehend auf den Außenbereich Ihres Hauses beschränkt und die Baumaßnahmen stören daher nur wenig. Nur der Einbau der Balkontür verursacht Schmutz in Ihrem Haus oder Wohnung.

Fazit: Insgesamt ist der Aufwand für einen nachträglichen Balkonanbau gering. Der Aufbau erfolgt in wenigen Tagen und in Ihrem Haus oder Wohnung selber gibt es nur beim Einbau der Tür eine kleine Baustelle. In der Regel lässt sich für weniger als 10.000 Euro ein Balkon schaffen, der den Wohnwert deutlich steigert.

Redaktion: D.Eckardt (CEO)



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